Was war der Artikel 48 der Weimarer Verfassung?
Weimarer Republik
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Was war der Artikel 48 der Weimarer Verfassung?
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Artikel 48 gab dem Reichspräsidenten weitreichende Notverordnungsrechte. Er konnte bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung Grundrechte außer Kraft setzen und mit Notverordnungen regieren. Dieser Artikel wurde in der Endphase der Republik systematisch missbraucht.